Soziale Stadt
Bund und Länder stellen gemeinsam im Rahmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Damit soll ihre Funktion als Wirtschafts- und Wohnstandort gestärkt werden.
Das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ hat die Stabilisierung von Stadtteilen zum Ziel, die betroffen sind von der räumlichen Konzentration sozialer, ökonomischer und ökologischer Problemlagen.
So können unter bestimmten Bedingungen auch Projekte zur Verbesserung des sozialen und kulturellen Lebens und die Stärkung der lokalen Wirtschaft unterstützt werden. Beispielsweise wirkt im Wiesbadener Westend eine Quartierskuratorin zur Unterstützung der Kunstschaffenden und in Wiesbaden-Biebrich werden Kunstausstellungen im „bauhof“ organisiert.
In allen Städtebauförderungsprogrammen sind ausschließlich Städte- und Gemeinden Zuwendungsempfänger. Die Weitergabe von Fördermitteln, beispielsweise an Privatpersonen oder Unternehmen ist für richtliniengemäße Projekte grundsätzlich möglich. Infos über die Situation vor Ort sind bei den Programmkommunen erhältlich.
In diesem Programm sollen Stadtteile mit besonderen Problemlagen durch die Bündelung verschiedener Maßnahmenbereiche so gestärkt werden, dass sie sich wieder zu selbstständigen, lebensfähigen Stadtteilen mit positiver Zukunftsperspektive entwickeln.
Im Programm Soziale Stadt werden derzeit 40 Maßnahmen gefördert.
| Fördergegenstand |
Die Mittel können insbesondere eingesetzt werden für:
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| Ansprechpartner |
Servicestelle HEGISS |
| Richtlinie |
Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung - RiLiSE |
| Information |
Servicestelle HEGISS |
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